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Patenschaft

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Spielplatzpatenschaft beim DKSB-Essen

Der Spielplatz wird durch Spielplatzpaten betreut.

 

Was dies bedeutet, kann man hier nachlesen.

Umfang der Patenschaft

In der Ausgestaltung der Spielplatzpatenschaft ist der Spielplatzpate frei. Der Spielplatzpate wird von den Fachkräften des Grünflächenamtes unterstützt. In diesem Zusammenhang werden eventuelle Weisungen der Fachkräfte des Grünflächenamtes beachtet.

Der Spielplatzpate trägt nach seinen Möglichkeiten zur Sauberkeit, Pflege und Instandhaltung der Spielfläche bei, indem er im Auftrage der Stadt Essen

• die Spielfläche regelmäßig besichtigt,
• einfache Säuberungen der Spiel-, Rasen-, Sitz- und Ruheflächen gegebenenfalls gemeinsam mit Kindern und Nachbarn durchführt,
• Spielgeräte und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen beobachtet,
• den Kinderschutzbund Essen oder das Grünflächenamt bei auftretenden Störungen oder Problemen unterrichtet.

Weitergehende Maßnahmen, wie

• Behebung von Schäden,
• Durchführung von Anstrichen an Spiel- und Sitzgelegenheiten,
• Ergänzung der Bepflanzung,
• Auswechseln des Spielsandes,

fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Stadt Essen.

Im Einzelfall können diese Aufgaben nach näherer Absprache mit der Stadt Essen vom Spielplatzpaten durchgeführt werden. Die Stadt Essen wird solche Aktionen im Einzelfall durch die Gestellung von Materialien und/oder Geräten unterstützen.

Der Spielplatzpate soll bei Störungen der öffentlichen Ordnung, Vandalismus usw. die Polizei oder das Ordnungsamt einschalten. Er selbst hat keine hoheitliche Anordnungsbefugnis.

Der Spielplatzpate erklärt sich bereit auf dem Spielplatz mindestens einmal im Jahr ein Spielfest bzw. Kinderfest zu organisieren und durchzuführen. Diese Veranstaltungen bieten wertvolle Spiel- und Kommunikationsanregungen für die Kinder, lassen die Einbeziehung von Erwachsenen und Eltern zu und fördern damit die Bindung und Integration innerhalb der Nachbarschaft.

Für Feste auf dem Spielplatzgelände ist keine Genehmigung der Stadt Essen erforderlich, jedoch sollte im Falle einer Musikdarbietung mit dem Ordnungsamt Rücksprache genommen werden. Falls für das Fest auch Bereiche außerhalb des Spielplatzes genutzt werden, ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

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